Die Bezahlung von Hebammen wurde im November reformiert - für eine engmaschigere Betreuung während der Geburt. Doch freiberufliche Hebammen befürchten hohe Verdiensteinbußen und fühlen sich übergangen. Von Katharina Spreier.
Der Hebammenhilfevertrag zwischen Hebammenverbänden und gesetzlichen Krankenkassen, der seit November gilt, will die 1:1-Betreuung eigentlich stärken und bezahlt sie ab jetzt besser. Gleichzeitig gibt es aber für die Parallelbetreuung mehrerer Frauen weniger Geld: Ab der zweiten betreuten Geburt nur noch 80 Prozent des regulären Stundensatzes.
Wer kommt auf sowas? Mal ehrlich. Wer denkt sich “Hmm, na aber der zweiten Geburt machen wir mal weniger, das hilft bestimmt allen Beteiligten.”
Nein,der Hintergrund ist ein anderer: Es geht hier um freiberufliche Hebammen die im Rahmen der Belegbetten arbeiten. Diese teilen sich ihre Dienstpläne selber ein.
Mit der Reform soll erreicht werden,dass diese flexibler reagieren und ihre Dienstplanungen dem Bedarf anpassen und v.a. kein Clustering mehr erfolgt (es gibt Fälle in denen dann eine Hebamme “ihre” 4 Geburten, eine andere eine Geburt und im NachbarKH gar keine Geburt betreut wurde).
Bei einer Hebamme die megrere Geburten parallel betreut sinkt aber die Qualität und das Risiko für Fehler steigt enorm.
Das hier eingegriffen wurde ist richtig. Ich kann als Beruf nicht zuerst auf die Selbständigkeit pochen (was man getan hat - da die ärztlichen Belegbetten ja massiv zurück gegangen sind,stellen heute Hebammen die größte Gruppe an selbstständigen Dienstleistern in vielen KHs) und dann heulen wenn das wirtschaftliche Risiko zuschlägt und der Gesetzgeber Qualitätssicherungsmaßnahmen über den monetären Weg durchsetzt - wie bei jedem anderen Gesundheitsdienstleister auch.
Es steht jeder Hebamme frei in ein Beschäftigungsverhältnis zurück zu kehren - Stellenangebote dafür gibt es genug.
Wer kommt auf sowas? Mal ehrlich. Wer denkt sich “Hmm, na aber der zweiten Geburt machen wir mal weniger, das hilft bestimmt allen Beteiligten.”
Nein,der Hintergrund ist ein anderer: Es geht hier um freiberufliche Hebammen die im Rahmen der Belegbetten arbeiten. Diese teilen sich ihre Dienstpläne selber ein.
Mit der Reform soll erreicht werden,dass diese flexibler reagieren und ihre Dienstplanungen dem Bedarf anpassen und v.a. kein Clustering mehr erfolgt (es gibt Fälle in denen dann eine Hebamme “ihre” 4 Geburten, eine andere eine Geburt und im NachbarKH gar keine Geburt betreut wurde). Bei einer Hebamme die megrere Geburten parallel betreut sinkt aber die Qualität und das Risiko für Fehler steigt enorm.
Das hier eingegriffen wurde ist richtig. Ich kann als Beruf nicht zuerst auf die Selbständigkeit pochen (was man getan hat - da die ärztlichen Belegbetten ja massiv zurück gegangen sind,stellen heute Hebammen die größte Gruppe an selbstständigen Dienstleistern in vielen KHs) und dann heulen wenn das wirtschaftliche Risiko zuschlägt und der Gesetzgeber Qualitätssicherungsmaßnahmen über den monetären Weg durchsetzt - wie bei jedem anderen Gesundheitsdienstleister auch.
Es steht jeder Hebamme frei in ein Beschäftigungsverhältnis zurück zu kehren - Stellenangebote dafür gibt es genug.
Vor allem sind Geburten so praktisch planbar, dass man sie sicher sequenziell abarbeiten kann.