Bayern hat seine angekündigte Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer eingereicht. Jeder müsse sein Elternhaus erben können, ohne dass die Steuer ihn zum Verkauf zwinge, sagt Bayerns Finanzminister Füracker. Kritiker sehen ein Wahlkampfmanöver.
Nein, nur wenn man darin wohnt. Und wenn es zB mehrere Parteien hat oder es zu klein ist für die Familie aber später mal geeignet für das eigene Kind, muss man auch zahlen.
Ja aber dann geht es eben einfach nur um Bereicherung und nicht um die Lebensgrundlage. Und da ist es vollkommen legitim dass man da ein Bruchteil der Gemeinschaft zurück gibt
Dann kannst du es halt auch in der Zeit vermieten und damit die Steuern zahlen…
Außerdem sehen die meisten Pläne vor, dass du die Zahlung auf einen großen Zeitraum aufteilen kannst…
Das Ding ist,dass das Finanzamt sofort die Steuern haben will - ggf. bevor du überhaupt Einnahmen generieren kannst. Das ist tatsächlich ein Problem.
Ich bin durchaus der Meinung,dass eine Erbschaftssteuer sinnig sein kann,aber wir brauchen hier halt sinnvollere Lösungen.
Anderes Beispiel: In München sind die Immobilienpreise zuletzt bei bestimmten Objektkategorien (meist den sehr kleinen Wohnungen) um bis zu 15% eingebrochen, im Einzelfall bis zu 20%.
Bewertet wird aber nach Tabelle (eh so ein Thema da hier tlw. unbeliebte und beliebte Gegenden zusammen geschmissen werden) und Sterbetag. Da gleichzeitig die Gerichte überlastet sind können die Erben aber ggf.noch gar nicht verkaufen.
Heißt du darfst Geld zahlen für etwas was du noch nicht eingenommen hast und wirst über das real erzielte Einkommen hinaus besteuert.
Das ist auch problematisch.
Naja,du wirst aber nicht direkt danach schon die notwendige Übertragung/Fertigstellung der Bürokratie gehabt haben.
Das dauert je nach Gericht stark unterschiedlich - Jahre sind nicht unüblich. Das FA kann in der Zeit zwar auch nicht den Bescheid rechtsgültig werden lassen, aber es kann diesen quasi im Moment des Bürokratieabschlusses direkt abschicken.
Darf man auch… Nicht Mal die linke die die radikalste Meinungen dazu haben wollen das verbieten.
Nein, nur wenn man darin wohnt. Und wenn es zB mehrere Parteien hat oder es zu klein ist für die Familie aber später mal geeignet für das eigene Kind, muss man auch zahlen.
Ja aber dann geht es eben einfach nur um Bereicherung und nicht um die Lebensgrundlage. Und da ist es vollkommen legitim dass man da ein Bruchteil der Gemeinschaft zurück gibt
Dann kannst du es halt auch in der Zeit vermieten und damit die Steuern zahlen… Außerdem sehen die meisten Pläne vor, dass du die Zahlung auf einen großen Zeitraum aufteilen kannst…
Das Ding ist,dass das Finanzamt sofort die Steuern haben will - ggf. bevor du überhaupt Einnahmen generieren kannst. Das ist tatsächlich ein Problem.
Ich bin durchaus der Meinung,dass eine Erbschaftssteuer sinnig sein kann,aber wir brauchen hier halt sinnvollere Lösungen.
Anderes Beispiel: In München sind die Immobilienpreise zuletzt bei bestimmten Objektkategorien (meist den sehr kleinen Wohnungen) um bis zu 15% eingebrochen, im Einzelfall bis zu 20%. Bewertet wird aber nach Tabelle (eh so ein Thema da hier tlw. unbeliebte und beliebte Gegenden zusammen geschmissen werden) und Sterbetag. Da gleichzeitig die Gerichte überlastet sind können die Erben aber ggf.noch gar nicht verkaufen. Heißt du darfst Geld zahlen für etwas was du noch nicht eingenommen hast und wirst über das real erzielte Einkommen hinaus besteuert. Das ist auch problematisch.
Bei mir kam die Erbschaftssteuerforderung über ein Jahr nach dem Todesfall. Das war jede Menge Zeit um noch eine Hypothek aufzusetzen.
Naja,du wirst aber nicht direkt danach schon die notwendige Übertragung/Fertigstellung der Bürokratie gehabt haben.
Das dauert je nach Gericht stark unterschiedlich - Jahre sind nicht unüblich. Das FA kann in der Zeit zwar auch nicht den Bescheid rechtsgültig werden lassen, aber es kann diesen quasi im Moment des Bürokratieabschlusses direkt abschicken.