• excral@feddit.org
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    22
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    1 day ago

    Metas Strafe ist laut Kommission auf dessen “Pay-or-consent-Modell” zurückzuführen. Die Brüsseler Behörde hatte bereits vergangenen Juli mitgeteilt, sie vertrete die Ansicht, dass dieses nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

    Kann mir jemand erklären, wie sich das von dem “Pay-or-consent-Modell”, die man bei den meisten größeren deutschen Medienseiten mittlerweile vorfindet, unterscheidet. Oder hat da einfach nur noch keiner gegen geklagt? Die schicken, wenn man nicht zahlt, ja auch deine persönlichen Daten an gut 200 bis 300 Anbieter, viele davon außerhalb der EU, wie z.B. auch Meta. Manche Platformen wie z.B. heise sind sogar so dreist, dass man sogar mit Abo noch ein weiteres Abo für Werbe- und Trackingfreiheit abschließen muss.

    • Don_alForno@feddit.org
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      9
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      1 day ago

      Der Unterschied ist, dass Meta als “sehr große Plattform” oder auch Gatekeeper nach dem Digital Services Act gilt, und darum andere Standards gelten als z.B. für Presseverlage.

    • minternational@feddit.org
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      7
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      1 day ago

      Kein Unterschied, wo kein Kläger, da kein Richter. Gerne solche Missstände melden, aber ob’s was bringt, weiß man nicht. Im Zweifelsfall für sich selbst sorgen und den Kram entweder gar nicht aufrufen oder nur mit separaten Browser oder einem Browser der sowas hart unterdrückt.