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Wie soll sich ein Cop auch selber aus dem Haus schleifen?
Das finde ich absolut beängstigend. Ich war auf der letzten (unangemeldeten) Demo der LG in Regensburg. Es war verstörend, wie grob die Polizei gegen die Demoteilnehmer vorging, da wurde schnell mal Demoteilnehmer nicht gerade zimperlich geschubst. Nach einer Stunde wurde aus meiner Sicht willkürlich die Demo aufgeglöst und eine Person anschließend festgenommen, weil sie noch eine Rede auf dem Geh- und Radweg hielt: Wurde auf dem Boden liegend fixiert und in ein Auto eingeladen. Und diese Festnahme jetzt, bei der er nichtmal Schuhe anziehen durfte (“es ist ja Sommer”) zeugt von absoluter Arroganz der beteiligten Polizisten und keinerlei Empathie.
Ich weiß noch gut, wie in Regensburg mit den Demos der Coronaleugner umgegangen bzw. nicht umgegangen wurde. Da wurde die Gegendemonstranten teilweise lange eingekesselt und Toilettengänge verwehrt während die “Spaziergänger” tun konnten was sie wollten.
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz ist eine riesige Sauerei und ermöglicht es, friedlich protestierende Menschen präventiv zu verhaften. Unglaublich.
Leider hat nicht nur Bayern solche irrsinnigen PAG, obwohl’s da scheinbar am schlimmsten ist, auch anderswo gibt es nahezu anlasslosen Unterbindungsgewahrsam. :(
Polizeistaat Bayern. Können einfach Leute in Haft nehmen, wenn die Polizei selbst meint, der würde vielleicht mal was machen.
Schönen Rechtsstaat haben Sie da, wäre schade, wenn dem etwas passiert.
Musste heute Abend bei der Tagesschau schmunzeln, wo eine wieder so scheinheilig gemeint hat, das wir als progressive, liberale Demokratie in Europa, die Rechtsstaatlichkeit in den anderen Ländern fördern sollen.
Aus dem Artikel:
Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn[…]die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist“.
Muss der jetzt jedesmal in Präventivhaft wenn irgendwo von irgend wem eine Blockade angekündigt wird?
Fairerweise war er die Person, die es angekündigt hat. Ich finde die Aktion auch kritisch, aber anzukündigen “Ich kleb mich morgen da auch die Straße” und sich dann zu wundern, wenn am nächsten morgen die Polizei vor der Tür steht, hat schon gewissen Suprised-Pikachu-Vibes.
Wäre schon irgendwie lustig. Irgendwann sind alle cops mit präventiv Verhaftung beschäftigt
Ich habe “ans Haus geschifft” gelesen und musste lachen.
“Dem zeigen wir’s jetzt! Der kann was erleben”
zip
Viel gruseliger als proaktive Bullen gegen Klimaaktivisten sind die jubelnden Massen, die sich freuen, daß mal endlich was gegen diese Klimaterroristen gemacht wird.
Interessant, dass der bayerische Innenminister davon anscheinend noch nichts weiß https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsgerichtshof-weist-klage-gegen-praeventivgewahrsam-ab,Th8feBE
Der Pilger hat das auf YouTube (Dauer 1:42): https://www.youtube.com/watch?v=6VySfbJ9sSQ
Soll ein Gericht klären, die Aktion ist illigal und Aufruf zur Straftat bzw Planung einer solchen ist ebenfalls strafbar. Ob wegen sowas eine Präventiv Maßnahme dieser Art angemessen war, ist eben vor einem Gericht abschließend zu klären.
Warum denn so rum? Soll er doch erstmal eine Straftat begehen die dann von einem Gericht behandelt wird. ODer sind wir schon in “Minority Report”.
Prinzipiell bin ich schon dafür, dass Straftaten verhindert werden dürfen wenn es konkrete Hinweise darauf gibt.
Das Problem bei der Präventivhaft ist, dass zum einen oft schon ein vager Verdacht ausreicht und zum anderen wie in diesem Fall das Ganze einfach völlig unverhältnismäßig ist.
Bei schweren Straftaten gerne. Da aber nicht mal abschlie#en geklärt ist ob das festkleben auf der Straße Nötigung ist wird hier sowas von übertrieben.
Da gibt’s doch genug richtige Gewaltverbrechen wo die Polizei besser aufgehoben ist.
Außerdem: Die Aktion der letzten Generation fand ja doch statt… Es wurde gar nix verhindert.
Bei schweren Straftaten gerne. Da aber nicht mal abschlie#en geklärt ist ob das festkleben auf der Straße Nötigung ist wird hier sowas von übertrieben.
Genau meine Rede.
Es wurde verhindert, dass diese Person teilnahm /s
Sehr gut. Dann wird beim nächsten Fußballspiel einfach ein hool vorher verhaftet und wir sparen uns die Hundertschaften. /s
Die Verweise bei Polizeiwillkür in Richtung Fußballfans sind nicht nur billig, sondern schlicht falsch. Wer in der “Datei Gewalttäter Sport” steht, der muss sich tatsächlich mitunter ohne je verurteilt worden zu sein bei der heimischen Polizeidienststelle melden, wenn für den Klub ein Risikospiel ansteht.
Auswärtsfahrende stehen bei den Behörden auf der Liste so weit unten, dass der Staat da gerne die Grenzen der Repression austestet.
Ja weil die Typen sich treffen um sich aufs Maul zu hauen. Das ist tatsächliche körperlicher Gewalt die da verhindert wird.
Die Planung einer Straftat ist doch selbst schon strafbar. Ist ja also schon was passiert…
Hier beispielsweise ein Fall wo gegen Nötigung entschieden wurde: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/warum-ein-berliner-gericht-in-einer-klima-blockade-keine-nötigung-sieht/ar-AA1cuxZJ
Es gibt hier noch kein Urteil des höchsten Gerichtes. Ein springender Punkt der nicht behandelt wird: Nach StGB §240 (2) ist die Tat nur rechtswidrig wenn der Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Und da sehe ich ein deutliches Potential dass es eben keine Nötigung ist, weil die Aktivisten eben nicht aus boshaftigleit Handeln, sondern um die Politik dazu zubringen die Welt zu retten.
Ist die Frage welche Straftat er geplant hat. Kennst du die Rechtsprechung wegen der manche Gerichte gerade Aktivisten verurteilen (nicht alle übrigens. Im Gegensatz zum NSU ist die Lage hier nicht eindeutig).
Es zählt nicht als Nötigung die Autos in der ersten Reihe zu blockieren, sondern die in der zweiten Reihe. Die Argumentation ist so: Ein Auto in der ersten Reihe könnte noch geradeaus weiterfahren (also über die Aktivisten). Das ist aber auch strafbar und sie dùrfen das nicht, allerdings werden sie dadurch nicht genötigt. Autos in der zweiten Reihe allerdings können nicht weiter weil schon ein Auto vor ihnen ist. Damit werden sie genötigt nicht die Straße benutzen zu können die sie wollen und dürfen. -
Tatsächlich wirst du in der 10 Reihe dann auch genötigt, selbst wenn du noch abbiegen kannst um eine andere Straße zu nehmen, super absurd.
Ein anderes Beispiel ist: “Ein Autofahrer der auf einem Fahrradweg parkt nötigt jeden Fahrradfahrer der diesen Fahrradweg fragen will”. Selbst wenn du das Fahrradfahrer einfach um das Auto drumherum fahren kannst. Dadurch dass du in deiner Möglichkeit eingeschränkt bist einen Weg nicht zu benutzen den du benutzen dÿrfen solltest wirst du genötigt.
Wenn die Polizei also hier fair ist sollte sie also jeden Autofahrer der schon mehrmals an der gleichen Stelle auf dem Fahrradweg geparkt hat auch direkt festnehmen. Findest du das nicht auch absurd?
Tatsächlich ist das festkleben an der Straße schon mehrere Straftaten, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte, und hier wahrscheinlich auch das teilnehmen an einer verbotenen Demonstration. Das mit den Autos ist da rechtlich erstmal zweitrangig.
Im übrigen ist es bereits illegal auf dem Radweg zu parken, nur mal so am Rande.
Und das zweite Reihe Ding gilt auch nur wenn man in der ersten theoretisch drum fahren könnte ohne jemanden zu gefährden. Laut den Aktivisten sei ja immer ein bisschen Platz für den RTW… Ansonsten ist es auch in der ersten Reihe schon Nötigung.
Lol. Für einen gefährlichen Eingriff müssen Leib und Leben oder Sachen von bedeutende Wert gefährdet werden.
1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist schon sehr weit hergeholt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ebenso. Woher will die Polizei vorher wissen dass er Widerstand leisten wird?
Und der nächste Fehler kommt sogleich: Es ist eine Ordnungswidrigkeit auf dem Radweg zu parken. Da Falschparken keine Straftat ist, ist das Wort illegal dort unangebracht.
Und zu deinem letzten Anschnitt: Bitte suche dein Wissen aus Quellen nach 1995. Es ist echt peinlich so selbstbewusst Stuss zu verbreiten: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade
Lol. Für einen gefährlichen Eingriff müssen Leib und Leben oder Sachen von bedeutende Wert gefährdet werden.
1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
eigengefärdung zählt dazu, außerdem haben sich auch schon einige dieser wahnsinnigen auf eine Autobahn gesetzt…
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ebenso. Woher will die Polizei vorher wissen dass er Widerstand leisten wird?
Das festkleben an sich wird als Wiederstand gewertet, das nicht befolgen eines Platzverweises auch…
Und der nächste Fehler kommt sogleich: Es ist eine Ordnungswidrigkeit auf dem Radweg zu parken. Da Falschparken keine Straftat ist, ist das Wort illegal dort unangebracht.
Dafür entschuldige ich mich, das hab ich wohl falsch ausgedrückt.
Bezüglich deines wikipedia Artikels,
Die juristische Wertung von Sitzblockaden ist in Deutschland nicht eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sitzblockaden unter bestimmten Umständen Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz sein können.[2] Nur wenn rechtlich bereits keine Versammlung vorliegt oder wenn bei einer Abwägung mit den Grundrechten Blockierter, wie etwa der allgemeinen Handlungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit zurücktreten muss, kann ggf. eine verwerfliche und damit strafrechtlich relevante Nötigung vorliegen
Siehe Einschränkungen +die Sache mit dem Klebstoff…
Es heißt WIderstand!
Wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt, kommt da eher weniger was raus.