Das wirklich tolle ist, dass du aus Reha-Patient nur sehr beschränkt mitreden kannst, was die Auswahl der Einrichtung angeht. Solche Programme führen dazu, dass ernsthaft erkrankte Menschen in solche Einrichtungen gesteckt und “behandelt” werden. Die Beschwerden werden aber nicht besser, im worst case sogar schlechter.
Wenn du dann noch arbeitslos bist und dir das Amt diese Maßnahme aufdrückt, kannst du auch nicht so ohne weiteres wieder nach Hause.
Ja, man muss hin, wenn man AU oder arbeitslos ist und es die Behörde verlangt. Zumindest darf man sich eine Einrichtung aussuchen - darauf hat man ein Recht.
Ich durfte eine Präferenz angeben, die Auswahl hat dann aber die Rentenkasse getroffen. Die haben auch den Schwerpunkt gesetzt (ich wollte Gastro, RK hat sich für Psychosomatik entschieden). Ich hätte final nur noch ablehnen können.
Das war allerdings eine freiwillige Maßnahme (war zum Glück nicht arbeitslos) und ich konnte nach 2 Wochen abbrechen.
Ein Sprecher des LGL verweist darauf, dass »Stressreduktion« und »Bewegungsangebote« gleichermaßen in der Post-Covid-Leitlinie wie auch der Lehre Kneipps empfohlen würden.
Zu viel Bewegung hat mich dauerhaft ans Bett gefesselt.
Ich bin froh, dass meine Ärztin mich als Reha-Unfähig deklariert hat. Sonst müsste ich mich auch gegen Zwangseinweisung zu Reha-Folterung wehren.
Das ist echt kriminell, dass so etwas immer noch angeboten wird.