Bei meiner ersten Anhörung am Arbeitsort, hat die zuständige Teamleiterin zwei Briefe im Abstand von einer Woche verschickt: einen, in dem sie mich um meine Sicht der Dinge bat, und den zweiten Brief, in dem ausdrücklich das Wort „Abmahnung” erwähnt wurde. Ist es immer so? Ist es per Gesetz so?
Grund: wenn es immer so ist, dann könnte ich künftig meine Verteidigung besser organisieren und nicht unter stress, da ich mehr Zeit hätte: Statt 5 Arbeitstage hätte ich 3 Wochen. Viel besser.
Ich habe meinen Rechtsanwalt gefragt, der aber nur mir geholfen hat, eine Stellungnahme zu schreiben. Es freut mich, die Stellungnahme zu haben, aber scheinbar hat er keine Zeit, diese Frage zu beantworten.
So ich frage euch. Danke!
In aller Regel ist mehr als eine Stellungnahme überflüssig. Ob die Abmahnung valide ist, entscheidet im Zweifel das Gericht im Kündigungsschutzprozess.
Das ganze Procedere des Abmahnens selbst hat nach Rechtsprechung nur eine Bedingung: Schriftform. Bei euch scheint das Ganze recht strukturiert abzulaufen, das ist gut.
Ansonsten mach dir halt bewusst, dass eine Abmahnung kein Weltuntergang ist, sondern ein Warnschuss, dein Verhalten zu korrigieren.
Als ich neulich zum ersten mal abgemahnt wurde hatte ich vorher überhaupt kein Gespräch oder Brief. Als ich dann im Gespräch zum ersten mal mit dem “Vorwurf” konfrontiert wurde und mich rechtfertigen konnte gab es direkt im Anschluss die schriftliche Abmahnung. Das ganze war aber wirklich an den Haaren herbeigezogen, und unser Betriebsrat hat dann dafür gesorgt das die Abmahnung rückgängig gemacht wurde. Zum Anwalt musste ich zum Glück nicht gehen.
Ich glaube niemand muss dir einen Brief schicken, es reicht auch mündlich.
Ich dachte eigentlich ich kenne mich mit dem Thema etwas aus, da ich selbst schon betroffen war, aber nachdem ich mich noch etwas eingelesen habe, weiß ich, dass ich nichts weiß.
Ist es per Gesetz so?
Es gibt offenbar kein Gesetz, dass Abmahnungen definiert. Sie ergeben sich aus § 314 BGB in dem definiert wird, wann ein “Dauerschuldverhältnis” wie etwa ein Arbeitsvertrag außerordentlich aufgelöst werden kann. Ich nehme daher stark an, dass der Ablauf und die Form von Abmahnungen stark von Präzedenzfällen geprägt ist, die Laien wie wir mit hoher Wahrscheinlichkeit weder kennen noch finden werden.
[…] einen [Brief], in dem sie mich um meine Sicht der Dinge bat, […] könnte ich künftig meine Verteidigung besser organisieren und nicht unter stress, da ich mehr Zeit hätte: Statt 5 Arbeitstage hätte ich 3 Wochen.
Wikipedia enthält einen Verweis auf dieses Buch, in dem wohl steht, dass es eine Anhörung geben muss. Wie viel und ob es Vorbereitungszeit geben muss, konnte ich nicht finden. Ich habe auf die schnelle auch keine frei verfügbare Version online gefunden, aber gebraucht für 6 €, falls du selbst nachlesen möchtest.
Es ist keine Anhörung nötig.
Zumindest laut Gesetz. Vielleicht habt ihr einen Tarifvertrag, der sowas vorschreibt.