Hab, da er mir gerade gegenüber sitzt, einen pensionierten und ehemals renommiertesten Verwaltungsrechtler gefragt:
Wenn ich mir die Schimpfworte spare:
“Mir fällt genau gar kein Grund ein,warum das so sein sollte. Umgekehrt fallen mir sehr viele juristischen Gründe ein,warum die Bürgerinnen und Bürger sogar ein Anrecht darauf haben,dass die Baustelle,sofern abgenommen und fertig, wieder freigegeben wird.”
Und: Schick das mal dem ADAC.
















Dafür gibt es aber eigentlich einheitliche Regelungen - und es ist mitnichten so,dass der Haftungs- und Gefahrenübergang erst mit Abnahme erfolgt. Aber das ist tatsächlich leider ein oftmals vorkommender Urban myth.
Wie gesagt, dem gegenüber steht im Fall der ordentlichen Hand auch die Eingriffshöhe dem Bürger gegenüber und da wird es dabn ganz schnell dünne Luft.