In Baden-Württemberg hat der Landtag Änderungen am Polizeigesetz beschlossen, um die Nutzung von Palantir rechtlich abzusichern. Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeilicher Vorschriften mit 113 von 136 Stimmen abgesegnet. Bei nur 22 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wird die Maßnahme von der grün-schwarzen Koalition sowie weiten Teilen der Fraktionen von FDP/DVP und AfD getragen. Damit darf Palantirs Software auch von der dortigen Polizei genutzt werden.