Das Amtsgericht Mannheim hat am Mittwoch einen 27-jährigen Polizisten freigesprochen. Die Anklage gegen ihn lautete: Er soll einem verhafteten Mann fünf Päckchen Marihuana untergeschoben haben.
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Das Gericht geht trotz dieser rechtlichen Einordnung davon aus, dass der 27-jährige Polizist dem Festgenommenen die Drogen zwischenzeitlich untergeschoben hatte. Dieses Verhalten sei aber in der Gesamtschau in diesem Verfahren strafrechtlich nicht ausschlaggebend.
Noch Fragen?
Ja.
Ziemlich viele sogar
Hm, wenn man sich §344 StGB anschaut, ist das zwar schlüssig. Aber dann ist vielleicht der Paragraph dumm und sollte mal erweitert werden um “wer die Tatbestände erhöht” oder so. Gut, da kann das Gericht nichts für.
Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht im Zweifel irgendein anderes Tatbestandsmerkmal ausschlaggebend hätte sein können. Da waren Staatsanwälte und Richter faul, oder, plausibler, wollten den Polizisten nicht verurteilen.
Edit: Verleumdung hätte man z.B. mal prüfen können.
Der festgenommene Mann sei offenbar nicht unschuldig gewesen, das erklärte die Richterin am Amtsgericht in ihrer Urteilsbegründung. Zumindest könne man nicht zweifelsfrei davon ausgehen.
irgendwas irgendwas rechtstaatlichkeit und unschuldsvermutung
Bezieht sich die Unschuldsvermutung nicht i.d.R. auf die Gerichtsverhandlung?
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Gegen den angeklagten Beamten wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungen ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Mannheim eingeleitet.
Ich finde das hier ist noch relevant. Er ist zwar strafrechtlich freigesprochen, aber das heißt noch nicht, dass es keine Konsequenzen geben muss. Zwei andere Polizisten haben gegen ihn ausgesagt.
Als Polizist ist so jemand definitiv nicht geeignet. Hoffen wir, dass er nach dem Disziplinarverfahren definitiv niemals mehr im Polizeidienst sein wird.




