Bei der Mindestversorgung handelt es sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben um einen Anschluss, der 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von 150 ms bietet. Den „erschwinglichen“ Preis berechnet die Bundesnetzagentur, dieser liegt derzeit bei rund 30 Euro pro Monat.

30€ als Mindestversorgung ist schon ganz schön happig.

  • Verdorrterpunkt@feddit.de
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    1 year ago

    Ich stimme mit dieser Prämisse, das dies eine Gleichbehandlung darstellt halt nicht überein. Kontext ist relevant.

    • WallEx@feddit.de
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      1 year ago

      Du vermischt aber Behandlung mit kosten. Das ist einfach nicht das selbe.

      • Verdorrterpunkt@feddit.de
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        1 year ago

        Wenn jemandem beim Arbeitsweg ein 50 Minuten Fahrtweg vergütet wird, oder jemand anderem ein 10 Minuten Fahrtweg vergütet wird, wurden beide nach deiner Definition “Gleichbehandelt”. Die Person mit dem 50 Minuten Fahrtweg kostet die vergütende Person trotzdem massiv mehr. Und dies ist nur zu rechtfertigen, wenn man eben beide nicht gleichbehandeln muss.

        • WallEx@feddit.de
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          1 year ago

          Genau. Du verstehst das offensichtlich nicht. Die kosten spielen bei der Gleichbehandlung keine rolle, aber ob ich das nochmal sage oder peng.

          • Verdorrterpunkt@feddit.de
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            1 year ago

            Du setzt halt eine Fahrtentschädigung = eine unterschiedliche Fahrtentschädigung. So kann man halt alles rechtfertigen.