Zahlreiche scharfe Schusswaffen sind in Schleswig-Holstein aus Behördenhand verschwunden. Nun belegt interne Kommunikation schwerwiegende Fehler. Das bringt die Landesregierung in Erklärungsnot.

Ein Fall von in Schleswig-Holstein beim Landeskriminalamt verschwundenen Gewehren könnte sich zum handfesten Skandal ausweiten: Entgegen anderslautender Beteuerungen der Behörden belegt interne Kommunikation nun schwerwiegende Fehler. Für die Landesregierung kommt das zur Unzeit. Sie will heute im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags über den Fall informieren. Und könnte den Abgeordneten nun weitere peinliche Fragen zu beantworten haben.

Doch von vorn: Die Waffenbehörde Husum und das Landeskriminalamt von Schleswig-Holstein hatten im Jahr 2021 bei einem Waffensammler aus der Nähe von Husum hunderte Gewehre ausgeräumt. Der mittlerweile entkräftete Vorwurf: illegale Waffenherstellung. Es war das Ende einer hochspezialisierten und weltweit einmaligen Sammlung von Karabiner-98-Gewehren. Einer Waffe, die 1898 das erste Mal produziert wurde und in zwei Weltkriegen im Einsatz war.

Was trotz des kulturhistorischen Werts zunächst nach einem Routineeinsatz klingt, hat seitdem ein pikantes Nachspiel. Die meisten der Waffen wurden vernichtet. t-online berichtete aber immer wieder darüber, dass mehr als 100 der wertvollen und scharfen Schusswaffen verschwunden sind – aus der Hand der Behörden.

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  • AlexS@feddit.de
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    9 months ago

    Er schreibt 2017 per E-Mail: “Da die neue Sachbearbeiterin nicht so schnell wie die Vorgängerin ist, werde ich wohl noch einige Zeit auf die Einfuhrgenehmigung warten müssen.”

    Er leitet diesen Mailverkehr später an die Sachbearbeiterin weiter, eigentlich nur, weil hierin auch Fotos vom Personalausweis des Verkäufers sind.

    Schnell bekommt er Antwort von ihr: “Danke für die Blumen.”

    Die Sachbearbeiterin genehmigt die Einfuhr, schaltet einen Tag später aber das Landeskriminalamt ein.

    • AlexS@feddit.de
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      9 months ago

      Ein generelles Problem ist die fehlende Transparenz in Deutschland. Die Sachbearbeiterin mit dem zweifelhaften Vorgehen darf nicht mit Namen genannt werden.

      Auch die als befangen gebrandmarkte Richterin darf nicht öffentlich mit Namen genannt werden.

      Die fehlende Transparenz öffnet Tür und Tor für Willkür und ist einer Demokratie nicht würdig.