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    9 months ago

    Für die ganzen Illegalen Ferienwohnungen gäbe es eine ganz einfach Lösung, für die es nur am politischen Willen mangelt: Die Anwendung von §74, Absatz 1 StGB auf illegal als Ferienwohnung/Hotel benutzten Immobilien in Verbindung mit einem Finderlohn in Höhe von 10% des Schätzwertes für den Anzeigenden, der explizit auch ein Gast sein darf.

    Ja, das ist radikal, aber ich bin mir sicher es würde enorm helfen.