Die Pläne der im Dezember festgenommenen Reichsbürger waren konkreter als bisher bekannt. Zentral dabei war die AfD-Politikerin Malsack-Winkemann.
Die Pläne der im Dezember 2022 festgenommenen Reichsbürger*innen, einen Umsturz herbeizuführen und den Bundestag zu stürmen, waren konkreter als bislang bekannt. Laut Ermittlungsergebnissen hatte die festgenommene AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann Mitbeschuldigte dafür bereits durch das Parlament geführt. Für den Sturm selbst seien bis zu 16 Personen vorgesehen gewesen, vorrangig frühere Angehörige von Spezialeinheiten der Bundeswehr und Polizei.
Die Erkenntnisse gehen aus Beschlüssen des Bundesgerichtshofs zu der Gruppe hervor. Den Plan, den Bundestag zu stürmen, sollen zunächst der frühere Bundeswehroberst und KSK-Angehörige Max Eder und der einstige Fallschirmjäger Peter Wörner entworfen haben. Beide gehörten zum „militärischen Arm“ der Gruppe um den mutmaßlichen Anführer Heinrich Prinz Reuß. Ziel sei es gewesen, im Bundestag Abgeordnete festzunehmen und in Handschellen abzuführen.
Peter Wörner soll sich bereits mehrere hundert Schuss Munition, sechs Gewehrmagazine, Nachtsichtgeräte und Fesselungsmaterial besorgt haben. Auch sei Kontakt zu weiteren früheren oder aktiven Angehörigen des KSK aufgenommen worden. Wörner habe zudem eine Liste mit Mitgliedern der Bundesregierung und der bayrischen Landesregierung erstellt sowie von weiteren Politikerinnen, Journalistinnen und Personen des öffentlichen Lebens.
Im Herbst 2021 hätten Wörner und Eder dann drei weitere Beschuldigte, darunter Heinrich Prinz Reuß, über ihre Angriffspläne auf den Bundestag informiert. Reuß habe Eder daraufhin später 50.000 Euro übergeben.
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Juristischer Edgecase, den mir mal jemand erklären müsste: Wenn Bürgerkrieg ausbricht und ein Bürger einen anderen in diesem Zusammenhang tötet, wird der Täter dann auch dann strafrechtlich verfolgt, wenn er es zur Verteidigung des Staates getan hat? Das gilt natürlich unter der Annahme, dass der Staat fortbesteht und als “Sieger” aus dem Bürgerkrieg hervorgeht.
Oder anders Gefragt: Darf ich einen Reichsbürger mit Gewalt davon abhalten, den Bundestag zu stürmen?
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Weil das hier gern überlesen wird, hebe ich es mal hervor:
Wenn die Sicherheitskräfte am Reichstag die Lage noch nicht im Griff haben, darf man mit prügeln. Wenn sie die Lage unter Kontrolle haben, wahrscheinlich schon nicht mehr.
Würde mich wundern wenn einer von denen gegen dich aussagt, nachdem ihr zusammen Nazis gekloppt habt
:(
Ich glaube nicht, dass das Reichstagsgebäude an sich als Staatliche Ordnung gilt, aber Notwehr und Nothilfe gelten ja weiterhin. Wenn Nazis irgendwen angreifen, egal ob Abgeordneter oder nicht, darfst du denen natürlich auf die Mütze hauen.
Gilt dieser Paragraph nicht eigentlich amtlichen Akteuren?
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Nein gerade nicht. Alle amtlichen Akteure sind bereits verpflichtet die Verfassung zu schützen (Amtseid der Regierung, Polizei sowie der Soldaten und Richter)
“Das Widerstandsrecht kommt Bürgern zu, nicht aber der Staatsorganisation und ihren Amtswaltern. Es erweitert nicht die staatlichen Notstandsbefugnisse. Vielmehr lebt es erst auf, wenn die Staatsorganisation aus Mangel an Legalität oder aus Mangel an Effizienz die grundgesetzliche Ordnung nicht mehr schützt”*
Nach mehreren millionen Toten und einem Europa in Schutt und Asche verbrochen durch Deutsche Faschisten haben sich unsere Nachkriegs-Vorfahren wohl wirklich Gedanken gemacht. Interessanterweise ist der GG Artikel auch erst 1968 eingeführt worden. Direkt nach dem Krieg war wohl unabdingbarer Gehorsam gegenüber dem Staat immer noch erste Bürgerpflicht. Dank der 68er:
Zum Artikel 20 Absatz 4 im GG (Widerstandsrecht gegen Verfassungsfeinde)
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“. *Eingangszitat ebenfalls von Isensee.
Quelle im Bundestagsarchiv Gilt aber aus gutem Grund als letztes Mittel gegen Nazis und Verfassungsfeinde.
Ob etwas das letzte Mittel war weiß man leider erst immer hinterher. Bei einem Sturm des Bundestages (Coup) könnte man sich bei einer Verteidigung durchaus darauf berufen. Wäre interessant zu wissen was was Herr Isensee zu diesen Geschehnissen zu sagen hätte.