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Am Montag erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal, dass ein Vermerk der Polizei aufgetaucht sei, wonach der Brandanschlag bereits im April 2024 als „rechts“ motivierte Tat eingestuft wurde. Dieses entscheidende Dokument sei dem Gericht bisher nicht bekannt gewesen – es sei erst jetzt in die Akten aufgenommen worden. Brisant dabei: Die ursprüngliche politische Einordnung des Brandanschlags sei nachträglich handschriftlich von einem Beamten gestrichen worden, woraufhin der Vermerk aus der Akte verschwand.
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Weil Beweismaterial vorenthalten wurde, hatte Başay-Yıldız bereits Anfang April eine Anzeige gegen den Polizeipräsidenten von Wuppertal, Markus Röhrl, sowie ermittelnde Polizeibeamt*innen erstattet. Nach kurzer Zeit lehnte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Ermittlungen ab. Es gebe keinen Anfangsverdacht für strafbares Handeln. Auf Fragen der taz zu den Vorgängen hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht geantwortet.
Während des Verfahrens waren auf Druck der Anwältin Başay-Yıldız auch Festplatten ausgewertet worden, die in der Wohnung des Täters gefunden worden waren. Darauf befanden sich 166 NS-verharmlosende und Hitler-Bilder, die bislang der Lebensgefährtin des Angeklagten zugeordnet wurden. Später untersuchte die Anwältin die Festplatten selbst erneut und entdeckte weitere Bilder. Im laufenden Gerichtsverfahren erfolgt nun eine umfangreiche Datenauswertung.
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Also irgendwo muss man jetzt auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn jetzt überall Handlungen von Bürgern, wie jeder von uns sie aus der Nachbarschaft oder dem Schützenverein kennt und schätzt, rechtsextrem sein sollen, dann müssen wir uns doch mal die Frage stellen, ob die vorherrschende Sichtweise, was eigentlich rechtsextrem ist, nicht ein bisschen übertrieben ist. In Sachsen hat man das ja auch schon erkannt (CN: extreme Gewalt).
/s