Diese österreichische Firma geisterte schon öfter durch die Nachrichten. Auch in Deutschland gibt es Beschwerden gegen den Ableger 123 Shared Mobility Germany GmbH.
Ein aktuelles Verfahren: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/verbandsklagen/klage-gegen-123-shared-mobility-110011
Die buchen 65€ ab, wenn man 5 Sekunden kang zu schnell fährt?! Wenn das auch nur annähernd so schlecht funktioniert wie die Daten bei Google Maps, dann müsste ich vermutlich 3 Mal pro Stunde zahlen.
Aber wie soll man das als Kunde beweisen, um eine ungerechtfertigte Abbuchung zu vermeiden?
Der einzige Weg ist, diese Firma zu meiden. Ihrer Kaution scheinen einige Menschen auch schon lang hinterherlaufen zu müssen.
Danke für die Info. Finger weg von denen also.
die lassen wirklich nicht viel aus beim scammen, wenn sich das alles als wahr bestätigt… muss gleich mal schauen ob da mein alter Chef irgendwie beteiligt ist 😀
Ich finde es etwas seltsam, wie wenig hier über die Fernabschaltung des Fahrzeugs während der Fahrt berichtet wird. Das könnte man auch gut als versuchten Mord werten. Heimtücke und Planung sind zumindest erfüllt. Und das ein Abschalten der Servolenkung und Bremskraftverstärkung während der Fahrt zum Tod führen kann ist unbestreitbar.
Da will sich die Redaktion vermutlich nicht angreifbar machen, falls die Aussage des Fahrers sich als nicht korrekt erweist oder ein technischer Defekt vorliegt.
Wäre es tatsächlich so, dass “die Firma” hier eine Fernabschaltung initiiert hat, dann hast Du vollkommen recht, dass wahrscheinlich schwere Delikte im Raum stehen. Allerdings kann ich weder zu italienischem noch zu österreichischem Strafrecht viel sagen. In Deutschland würde ich auch prüfen, was da so infrage kommen könnte. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) wäre das erste. Für Mord könnte auch niedere Beweggründe treffen und je nachdem eventuell “gemeingefährliche Mittel” wenn der Fahrer die Kontrolle verliert, können andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls gefährdet werden.