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    12 hours ago

    In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.


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    13 hours ago

    Vielleicht kann man den Bescheid wegen Formfehlern anfechten. Sind nichtexistente Wörter drin,

    Widerspruch ist möglich, aber mit der Begründung kommt man hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter.

    was soll denn das bedeuten?

    Ich erzähl jetzt mal nen Witz: Sozialleistungsträger (also auch Jobcenter) haben umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten.

    Theoretisch müssten sie also für jeden Bescheidempfänger, der Fragen hierzu hat, den Erklärbär machen.


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    13 hours ago

    Falls ihr beide (das ist eine persönliche Sache, die die Welt und mich nichts angeht) keine Aufstocker seid, sondern ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen seid, dann könnte man das Jobcenter zu einer kurzfristigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen (= unter Fristsetzung mit Nennung des Datums) auffordern und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass nach ergebnislosem Fristablauf ggf der Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden müsste. Man riskiert aber leider immer, dass die Mitarbeity es persönlich nehmen, wenn man sich wehrt und sich dann in Zukunft extra ätzend verhalten.

    PS: Wenn beide Mitbewohner ausschließlich SGB II Leistungen beziehen würden, reden wir hier von einem aktuellen “Einsparpotenzial” von 114€. Das ist die Differenz von zwei einzelnen vollen Regelsätzen von 563€ und dem Regelsatz für ein “Paar” von 1.012€.

    In dem Fall machte es besonders viel Sinn, wenn man Leistungen komplett einstellt und nicht etwa auf den Gedanken kommt erst mal einen vorläufigen Bescheid auszustellen. (Entschuldigung, ich hatte nicht genug Schlaf und bin gerade etwas zynisch/sarkastisch unterwegs)


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    15 hours ago

    Ich verstehe, wie absolut beschissen die Situation für dich (und dein Mitbewohny) ist. Und ich halte es für eine absolute Frechheit, dass das Amt - besonders in diesem Fall - komplett die Leistungen einstellt. Ich vermute fast, dass es dein Mitbewohny dann auch trifft?

    Fachkundige Hilfe ist jetzt wichtig. Dazu hatten andere schon geschrieben.


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    1 day ago

    Beim ersten Wort liegt wahrscheinlich ein Vertipper oder ein regionaler Ausdruck vor.

    Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft wird im Sozialrecht für Menschen verwendet, die zusammen in einer Wohnung leben und zwar nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, aber trotzdem füreinander wechselseitige Verantwortung übernehmen.

    Nach einem Jahr des Zusammenlebens geht das Jobcenter auch bei eigentlichen Wohngemeinschaften dann gerne der Frage nach ob, bzw unterstellt gleich das Vorliegen einer solchen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Warum? Weil sie die Menschen dann zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft erklärt. Als Folge werden dann die Einkünfte und Vermögensverhältnisse des “Partners” in die Berechnung des möglichen Anspruchs auf SGB II Leistungen einbezogen.



  • Man könnte argumentieren, dass es die Aufgabe solcher Übungen ist, auch Probleme in der Kommunikation festzustellen.

    Leider hier mit den unschönen Folgen…

    Soviel ich weiß, ist es im Regelfall so, dass bei Dienstbeginn eine Lagebesprechung stattfindet, wo zumindest kommuniziert werden sollte, dass gerade eine solche Übung stattfindet und auch im eigenen Gebiet dazu etwas auftauchen könnte. Naja, wie es hier konkret abgelaufen ist, wird ermittelt.



  • Als Ergänzung: Ich hatte oben den Wikipedia-Artikel zu ihm verlinkt. Kleiner Auszug:

    Seit 2022 ist er Innenpolitischer Sprecher der Jungen Union NRW[8] und Mitglied der Kommission Inneres & Justiz der Jungen Union.[9] Außerdem engagiert er sich in der Fachkommission Sicherheit der CDU und wirkt als Mitglied des Landesvorstands der DBB-Arbeitsgruppe der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Nordrhein-Westfalen mit.[10] Ostermann wurde als Sachverständiger bei Beratungen und Anhörungen im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hinzugezogen, insbesondere zu den Themenfeldern Innere Sicherheit und Polizeiarbeit.[11][12][13]

    Zudem war er unter anderem zu sicherheitspolitischen Themen in den Medien zu Gast, häufig bei Medien von Axel Springer SE (zum Beispiel Welt,[14] Bild[15]), Nius[16], Servus TV[17] und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD,[18][19] ZDF[20][21], Phoenix[22]), bei Privatsendern (SAT1[23], RTL[24]); ebenfalls als Interviewpartner in Zeitungen wie zum Beispiel Die Zeit[25][26] und als Gastautor bei Focus[27][28].

    Eine Mitgliedschaft Ostermanns im Verein Werteunion ist für Anfang des Jahres 2019 belegt,[29] im Januar 2020 fungierte er als Beisitzer im Bundesvorstand des Vereins Werteunion.[30] Nach eigener Angabe auf seinem Twitter-Account trat er Anfang 2020 aus dem Verein Werteunion aus.[31]

    Besonders die Stelle, dass er als “Sachverständiger” bei politischen Ausschüssen auftritt bereitet mir großes Unbehagen.



  • Jetzt wollte ich auch mal schauen und finde gleich

    Das ist so bescheuert formuliert. Das bezieht sich auf die bestehende strenge Zweckbindung der Daten. Soweit klar. Aber die pflegen sie dann doch ein in den Datenbestand. Ist dann die Frage, ob das nicht schon eine Umgehung ist. Denn wann sollte eine solche Identitätsprüfung noch notwendig sein? Bei Auskünften Dritter? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Edit: Hatte den Text noch nicht abgeglichen.


  • Sofern der Verantwortliche objektiv begründete Zweifel an der Identität der Person hat, die eine Auskunft verlangt, kann er zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität verlangen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Es kann sein, dass in Einzelfällen zur Legitimation die Kopie eines Personaldokuments verlangt wird, um eine eindeutige Zuordnung der gespeicherten Daten zu Ihrer Person vorzunehmen. Bestehen berechtigte Gründe für die Vorlage einer solchen Ausweiskopie, werden regelmäßig nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer benötigt. Alle anderen auf dem Personaldokument befindlichen Daten (z. B. Ausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können und sollten auf der Kopie grundsätzlich geschwärzt werden. Die Daten auf der Ausweiskopie unterliegen zudem einer strengen Zweckbindung: Sie dürfen ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet werden, nicht aber in den Datenbestand der verantwortlichen Stelle einfließen.

    https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html

    DSGVO Text

    (6)  Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet des Artikels 11 zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.

    Der Formulierung der Verordnung nach würde mMn zumindest ein standartisiertes Verlangen unzulässig sein. Erst wenn Zweifel bestehen (oder z.B. eine Identifikation o.ä. nicht möglich ist Art. 11 DSGVO könnte eine Ausweiskopie nachgefordert werden.





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    5 days ago

    Aber auch für diese Übergangszeit verliert er einen Teil seiner Vergütung durch Ausfall des Fahrzeuges.

    Das ist tatsächlich ein interessanter Ansatz! Und mit dieser Argumentation, dass der GF eine geldwerte Einbuße (=Schaden) durch den Ersatzwagen bei seinem Einkommen hat, hätte der GF vielleicht auch eine Chance auf Schadensersatz gehabt.

    Da ist allerdings viel prozessual gelaufen (wer kann eigentlich den Anspruch rechtlich geltend machen) und es ging hier um Mietwagenkosten vermischt mit Nutzungsausfall.

    Wie er dabei allerdings für die Differenz zwischen Porsche und Citroen auf 175€ pro Tag kommt, erschließt sich mir nicht so wirklich.

    175€ sind der (pauschale) Tagessatz für Nutzungsausfall bei Fahrzeugen, die in die höchste Klasse (A - kleine Schrottmöhre bis L - Luxussegment gegliedert) eingeordnet werden.

    Aber dem Gericht ja offenbar ebenfalls nicht :)

    Nutzungsausfallentschädigung bekommt man für die Tage, an denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber kein anderes Fahrzeug zur Verfügung hat. Durch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs (das für die gesamte Ausfallzeit zur Verfügung stand), ist jedoch ein Fahrzeug da. Damit funktioniert es nicht, hier diesen Nutzungsausfall geltend zu machen. Wieso die Versicherung nicht die komplette Zeit anerkannt hat, weiß ich nicht. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass das neue Fahrzeug für den GF schneller hätte besorgt werden können.

    Hier hat der GF/die Arbeitgeberin versucht, die Differenz zwischen der Nutzungsausfallpauschale und den Mietwagenkosten einzuklagen.