Ein Immobilieneigentümer lässt einen Kameraturm im Hof eines Berliner Wohnhauses aufstellen. Der offizielle Anlass: weil ein Bauzaun gestohlen wurde. Doch die Annahme liegt nah, dass die Mieter*innen mit der Technik verdrängt werden sollen.
Eine Vorratspackung großer schwarzer Säcke und ein langer Bootshaken (zum drüberstülpen des Sacks) fallen doch bestimmt nicht unter Sachbeschädigung, und der Aufwand jedes Mal einen zu schicken, der den Sack entfernt, wird irgendwann teuer.
Eine Vorratspackung großer schwarzer Säcke und ein langer Bootshaken (zum drüberstülpen des Sacks) fallen doch bestimmt nicht unter Sachbeschädigung, und der Aufwand jedes Mal einen zu schicken, der den Sack entfernt, wird irgendwann teuer.