• Tealk
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    fedilink
    12 years ago

    Problem ist ja auch das z.B. Deutschland mit seinen bisherigen Gewerbeformen ungeeignet ist, einzig eine e.V. wäre da sinnvoll

    • @dreiwert
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      2
      edit-2
      2 years ago

      Was sollte eine Rechtsform an Charakteristika mitbringen, um geeignet zu sein? Aufgrund von EU-Freizuegigkeitsregelungen koennen auch Rechtsformen aus anderen Unionsstaaten betrachtenswert sein.

      • Tealk
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        fedilink
        22 years ago

        Haftung wäre schon mal ein Thema, sonst haftet man mit dem Privatvermögen. Dann eine einfache Handhabung mit den Einnahmen ohne das man Gewinn machen muss. Einfache Gründung auch ohne Geld oder be menge Leute.

    • @Rabbit@feddit.de
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      fedilink
      12 years ago

      Welche Gesellschaftsform die geeignete wäre, erfordert unter Umständen eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten und kann ziemlich kompliziert werden. Der eingetragene Verein ist aber nicht automatisch aufgrund seines ideellen Zwecks auch gemeinnützig. Während die Eintragung des Vereins beim Amtsgericht geschieht, muss die Gemeinnützigkeit gesondert vom Finanzamt geprüft und bescheinigt werden.

      • Tealk
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        fedilink
        02 years ago

        Denke, das ist allgemein bekannt, dass eingetragene vereinen nicht prinzipiell gemeinnützig sind. Aber ein Verein an sich bietet einen recht guten Stand. Jedenfalls in Hinblick auf Haftung. Aber auch dies birgt eine nicht zu unterschätzende Menge an Arbeit, daher schreibt sich Heise leicht, dass es Finanzierung benötigt. Das dies aber extra Arbeit bedeutet wird nicht erwähnt.

        • @Rabbit@feddit.de
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          fedilink
          22 years ago

          Nun, wenn eine lose Community Geld benötigt, startet sie einfach einen Spendenaufruf.

          Wenn ich einen Männer-Gesangs-Verein oder einen Sport-Verein haben möchte und mindestes sieben Gründungsmitglieder finde, gründe ich eben einen Verein.

          Wenn ich es unbedingt kompliziert haben und die Open-Source-Idee hoch halten will, gründe ich eine Foundation. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wie ich letztlich das Vertragskonstrukt gleichberechtigter Mitglieder einer BGB-Gesellschaft ausverhandele, ist Geschmackssache.

          Wenn ich aber ein Entlohnungssystem auf einer arbeitsvertraglichen Grundlage einführen will, muss ich Gewinn erwirtschaften und eine gewerbliche Gesellschaftform (GmbH o.ä.) wählen. Gott bewahre!

          Bei Elon Musk und seinen Rechtsanwälten kann sich jeder ein paar Anregungen holen. Wenn ich den Bitcoin unbedingt als Spekulationsobjekt mißbrauchen möchte, kann ich das machen. Wenn ich mich verzocke, darf ich aber nicht jammern und den Bitcoin als Klima-Killer verteufeln. Wenn Elon Musk nicht verstehen kann oder will, dass sein Geplärre, dem Bitcoin überhaupt nicht schadet, ist das sein Problem. Wenn Elon Musk mit seinem Twitter-Investment, Twitter letztlich in den Ruin treibt, ist das aber schon unser aller Problem.

          Die Frage ist, wie wir als (noch?) freie Gesellschaft unsere (noch?) freie digitale Welt verfasst wissen wollen.